|
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Alle Aufträge über Reparaturen, Instandsetzungen oder Überprüfungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gellen nicht. es sei denn, dass wir deren Geltung schriftlich anerkannt haben
3. Bei Auftragserteilung soll der Kunde An und Auswirkung des aufgetretenen Fehlers in seinem eigenen Interesse möglichst detailliert angeben. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig erachten als erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
4. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung de Arbeiten zeigt. dass die Reparaturkosten 50% des Neupreises zum Zeitpunkt der Produkteinführung übersteigen. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. Wir sind berechtigt. die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.
5. Reparaturtermine sind stets unverbindlich: die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.
6. Kostenvoranschläge werden bei nicht- oder nur teildemontierten Geräten erstellt, Zeigen sich nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 20% des ursprünglich angesetzten Reparaturwertes übersteigt.
7. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist.
8. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerat u. U. nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.
9. Abgelehnte Kostenvoranschläge werden je nach Gerätetyp nach Aufwand berechnet.
10. Bei Verschrottung des Gerätes entfallen diese Kosten.
11. Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung der ausgeführten Reparatur. Die Gewährleistung für altersbedingte Ausfallerscheinungen an
elektrischen und mechanischen Bauteilen, Verschleiß, Stoß, Fallschaden,
11a. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
12. Im Garantiefall beheben wir Material- und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn mit dem Gerät zugleich die ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte sowie der Kaufbeleg eingereicht werden.
13. Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.
14. Der Kunde verpflichtet sich, den Reparaturgegenstand spätestens 2 Monate nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Geschieht dies nicht, sind wir nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 3 Wochen berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung unserer Forderung zu veräußern, ein etwaiger Mehrerlös steht dem Auftraggeber zu.
15. Gerichtsstand ist Magdeburg.
|