Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.  Alle Aufträge über Reparaturen, Instandsetzungen oder Überprüfungen werden

     ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt.

 

2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gellen nicht. es sei denn, dass wir

     deren Geltung schriftlich anerkannt haben

 

3.  Bei Auftragserteilung soll der Kunde An und Auswirkung des aufgetretenen Fehlers in

     seinem eigenen Interesse möglichst detailliert angeben. Soweit keine ausreichende

     Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die wir für notwendig

     erachten als erteilt. Wir sind zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während

     der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu

     reparierenden Gegenstandes notwendig ist.

 

4.  Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden einzuholen,

     wenn sich erst bei Ausführung de Arbeiten zeigt. dass die Reparaturkosten 50% des

     Neupreises zum Zeitpunkt der Produkteinführung übersteigen. Der Kunde ist in 

     diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. Wir

     sind berechtigt. die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt vorzunehmen.

 

5.  Reparaturtermine sind stets unverbindlich: die endgültige Reparaturzeit ergibt sich

     aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand.

 

6.  Kostenvoranschläge werden bei nicht- oder nur teildemontierten Geräten erstellt,

     Zeigen sich nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten

     unterbrechen und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen

     Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 20% des ursprünglich angesetzten

     Reparaturwertes übersteigt.

 

7.  Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des

     Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den

     ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht

     vertretbar ist.

 

8.  Zur Erstellung eines Kostenvoranschlags sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher

     kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerat u. U. nicht mehr im Originalzustand

     zurückgegeben werden.

 

9. Abgelehnte Kostenvoranschläge werden je nach Gerätetyp nach Aufwand berechnet.

 

10. Bei Verschrottung des Gerätes entfallen diese Kosten.

 

11. Für Reparaturen leisten wir eine Gewähr von 12 Monaten nach Rechnungsdatum. Die

      Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung der ausgeführten

      Reparatur. Die Gewährleistung für altersbedingte Ausfallerscheinungen an

      elektrischen und mechanischen Bauteilen, Verschleiß,  Stoß, Fallschaden,
      Fremdeingriff, Flüssigkeitsschaden sowie falsche Lagerung sind ausgeschlossen.

 

11a. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit uns nicht Vorsatz oder grobe

        Fahrlässigkeit trifft.

 

12. Im Garantiefall beheben wir Material- und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn

      mit dem Gerät zugleich die ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte sowie der

      Kaufbeleg eingereicht werden.

 

13. Wir sind berechtigt, reparierte Gegenstände an den Überbringer des Abholscheines

      oder eines anderen geeigneten Berechtigungsnachweises auszuhändigen.

 

14. Der Kunde verpflichtet sich, den Reparaturgegenstand spätestens 2 Monate nach

      Mitteilung der Fertigstellung abzuholen. Geschieht dies nicht, sind wir nach Ablauf

      einer gesetzten Nachfrist von 3 Wochen berechtigt, den Reparaturgegenstand zur

      Deckung unserer Forderung zu veräußern, ein etwaiger Mehrerlös steht dem

      Auftraggeber zu.

 

15. Gerichtsstand ist Magdeburg.